Lebenslange Haft für Mörder von Ayleen (14)

Veröffentlicht: 28. September 2023, 20:22 Uhr
Stand: 28. September 2023, 20:22 Uhr
Von: Daniel Walochni

Gefängnisgitter
Der Mörder der 14-jährigen Ayleen wird für sehr lange Zeit in Haft bleiben (Symbolbild) – Foto: Dan Henson / Shutterstock

Das Landgericht Gießen verurteilte den 30-jährigen Jan Heiko P. wegen des Mordes an der 14-jährigen Ayleen zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen des Mordes an der 14-jährigen Ayleen, wie Medien übereinstimmend berichten. Das Gericht stellte demnach zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an, was eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Die Tat: Rückblick

Im Juli des vorherigen Jahres soll der Verurteilte ein Mädchen aus ihrem Wohnort Gottenheim, unweit von Freiburg, mitgenommen haben. Er wird beschuldigt, sie in ein Waldgebiet bei Langgöns im Kreis Gießen gebracht und dort einen Übergriff versucht zu haben. Anschließend soll er das Mädchen erwürgt und ihren Körper in einem See im Wetteraukreis hinterlassen haben. Der Mann muss sich wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung verantworten.

Warnung der Richterin

Die Gesellschaft und “jedes einzelne Mädchen” müssen vor diesem Mann geschützt werden, betonte die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze, wie das ZDF berichtet. Sie äußerte keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte aus sexuellen Motiven handelte.

Chilling Details

Während der Untersuchungen fanden die Ermittler heraus, dass Ayleen und Jan Heiko P. in Kontakt standen und über Messenger tausende Nachrichten austauschten. Er hatte sie und andere Mädchen manipuliert, um intime Fotos zu erhalten.

Vergangene Verbrechen

Jan Heiko P. war bereits als Jugendlicher straffällig geworden und hatte fast zehn Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung verbracht. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte ihm während des Prozesses eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen und hielt ihn für voll schuldfähig.

Reaktionen und Forderungen

Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger argumentierte, dass solche Täter von der Gesellschaft ferngehalten werden sollten. Die Verteidigung plädierte ebenfalls für Mord und Sicherungsverwahrung, lehnte jedoch die besondere Schwere der Schuld ab. Jan Heiko P. selbst behauptete, von der Schülerin provoziert und beleidigt worden zu sein.

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