Bundesverwaltungsgericht beendet Vorratsdatenspeicherung endgültig
Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit europäischem Recht vereinbar und somit rechtswidrig, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Damit ist die umstrittene Speicherung von Daten endgültig vom Tisch. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, welche in Deutschland Anwendung fand, als unvereinbar mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation beurteilt. Das Urteil erklärte diese Speicherung für rechtswidrig, …
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