Bundesverfassungsgericht zur Doppelverfolgung: Reform verfassungswidrig
Das in Art. 103 Abs. 3 GG statuierte Mehrfachverfolgungsverbot trifft eine Vorrangentscheidung zugunsten der Rechtssicherheit gegenüber der materialen Gerechtigkeit, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Somit gilt weiterhin der Grundsatz “ne bis in idem“, dass ein Angeklagter nach einem Freispruch nicht noch einmal angeklagt werden kann, wenn neue Beweise vorliegen. Hintergrund Gegen Proteste hat der Bundestag …
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