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Symbolbild Bundestag
Quelle: Adobe Stock / Deutscher Bundestag


Die Ampelregierung hat in der vergangenen Woche (am 20.10.2022) nahezu heimlich eine Verschärfung des Straftatbestands der Volksverhetzung verabschiedet. Demnach drohen nach Ausweitung des § 130 Strafgesetzbuch künftig bis zu drei Jahre Haft, wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich “gröblich” verharmlost.
 
...weiterlesen "Straftatbestand der Volksverhetzung lautlos verschärft – Kritik an der Bundesregierung"