Straftatbestand der Volksverhetzung lautlos verschärft – Kritik an der Bundesregierung
Die Ampelregierung hat in der vergangenen Woche (am 20.10.2022) nahezu heimlich eine Verschärfung des Straftatbestands der Volksverhetzung verabschiedet. Demnach drohen nach Ausweitung des § 130 Strafgesetzbuch künftig bis zu drei Jahre Haft, wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich “gröblich” verharmlost. Die Verschärfung von Volksverhetzung Am späten Abend des 20.01.2022 hat der Bundestag im Hauruck-Verfahren und nahezu …
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