§ 3 Geltung für Inlandstaten
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
Zurück zu § 2 StGB (Zeitliche Geltung) Weiter zu § 4 StGB (Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen)
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
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