Generalstaatsanwälte weiter gegen Ton- und Bildaufzeichnungen von Verhandlungen

Stand: 7. Juli 2023, 16:55 Uhr – von Redaktion

Bild Videokamera Gerichtssaal
In vielen Staaten längst Normalität: Videoaufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen / Quelle: Adobe Stock

Der Entwurf der Bundesregierung zur digitalen Dokumentation von Strafverhandlungen stößt weiter auf Widerstand in der Justiz. Die Generalstaatsanwälte haben ihre Bedenken geäußert, da der Plan zur audiovisuellen Aufzeichnung und Transkription von Gerichtsverfahren ihre Kritikpunkte nicht ausreichend berücksichtigt.

Trotz lang erwarteter Kompromisse im vorgestellten Regierungsentwurf zur Digitalisierung von Gerichtsverhandlungen bleibt die Ablehnung innerhalb der Justiz bestehen. Die Hauptanliegen, die von den deutschen Oberanklägern geäußert wurden, sind nach deren Ansicht in dem Entwurf nicht hinreichend berücksichtigt worden. Während in vielen Ländern die audiovisuelle Dokumentation von Strafprozessen bereits gängige Praxis ist, herrscht in Deutschland nach wie vor eine starke Kontroverse zu diesem Thema.

Die aktuelle Regierungsvorlage beinhaltet die Option einer Videoaufzeichnung neben der obligatorischen Tonaufnahme, die später transkribiert wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Option als Möglichkeit gesehen werden könnte, die Vorteile der Videoaufzeichnung durch experimentelle Anwendung hervorzuheben.

Die Kritik der Generalstaatsanwälte auf ihrer Frühjahrstagung in Berlin war deutlich: Sie lehnten den Entwurf zur digitalen Dokumentation von Strafverhandlungen einstimmig ab. Der Entwurf sieht vor, Gerichtsverhandlungen künftig audiovisuell zu dokumentieren und die Tonaufzeichnungen in Textdokumente zu transkribieren.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Regelung im Umgang mit Aufzeichnungen und wortgenauen Protokollen in Revisionsverfahren. Die Generalstaatsanwälte bestehen darauf, dass die Einführung der audiovisuellen Dokumentation von Strafverhandlungen unweigerlich Änderungen im Revisionsverfahren mit sich bringt – eine Tatsache, die der aktuelle Regierungsentwurf ihrer Ansicht nach nicht ausreichend berücksichtigt.

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