EuGH: Thermofenster Entscheidung im Dieselskandal getroffen

Stand: 7. Juli 2023, 16:54 Uhr – von Redaktion

Foto EuGH in Luxemburg
Quelle: Nitschmann, Hans-Joachim / Adobe Stock

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Autofahrer, die ein Fahrzeug mit unzulässiger Abgastechnik besitzen, künftig leichter Schadenersatz verlangen können als bisher. Die Entscheidung ist ein empfindlicher Schlag für die Autobauer und könnte große Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben.

Bisher hatten Klägerinnen und Kläger in Deutschland nur dann eine Chance auf Schadenersatz, wenn sie vom Hersteller bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Diese strengen Kriterien waren nur beim VW-Skandalmotor EA189 erfüllt. Dem EuGH genügt nun jedoch fahrlässiges Handeln, was sich leichter nachweisen lässt.

Die Richter in Deutschland müssen nun die Vorgaben des EuGH-Urteils umsetzen. Viele Diesel-Verfahren wurden auf Eis gelegt, um das EuGH-Urteil abzuwarten. Beim Bundesgerichtshof sind im Moment mehr als 1900 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden anhängig, die aufgrund des EuGH-Verfahrens zurückgestellt wurden.

Der “Dieselsenat” des BGH hat bereits eine Verhandlung terminiert, um die sich möglicherweise ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht zu erörtern und den unteren Instanzen schnell Leitlinien an die Hand zu geben. Jedoch sind noch viele Fragen offen, wie zum Beispiel, wie viel Geld betroffenen Autokäufern zusteht.

Insgesamt könnte das Urteil des EuGH weitreichende Folgen für die Autobauer haben. Sie könnten auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht nur fahrlässig gehandelt haben. Für viele Diesel-Verfahren in Deutschland könnte dies eine positive Entwicklung bedeuten, da die Hürden für Schadenersatz-Klagen nun deutlich gesenkt wurden.

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