Stand: 11. September 2023, 17:47 Uhr – von Redaktion

Lange wurde die durch Pleiten, Pech und Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus aus dem Jahr 2021 kritisiert. Nun steht fest: Sie muss komplett wiederholt werden.
Eine Blamage für Berlin und ein Vertrauensverlust in die Demokratie: Der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte die Abstimmung zum Abgeordnetenhaus in der Hauptstadt vom 26. September 2021 am Mittwoch für ungültig. Die Entscheidung lautet, dass die Wahl wegen “schwerer systemischer Mängel” wiederholt werden muss.
Mit dieser Entscheidung befindet sich Berlin just im Wahlkampf. Franziska Giffey (SPD) muss zittern, denn es ist unklar, ob die von ihr geleitete rot-rot-grüne Koalition erneut die Mehrheit erreicht. Die zu wiederholende Wahl, die auch zwölf Bezirksparlamente betrifft, wurde durch Landeswahlleiter Stephan Bröchler auf den 12. Februar 2023 terminiert.
Das derzeitige Parlament bleibt vorübergehend bestehen
Der Verfassungsgerichtshof ließ Gnade vor Recht ergehen. Durch die nun als ungültig festgestellte Wahl sind die derzeitigen Abgeordneten eigentlich gar keine. Dennoch darf das Parlament bis zur Bildung eines neuen weiterarbeiten. Da es sich um eine Wahlwiederholung handelt, ändert sich am Ende der Legislaturperiode, 2026, nichts. Die Parteien müssen zudem mit denselben Kandidaten zur erneuten Abstimmung antreten, wie es 2021 der Fall war.
Ein einzigartiges Urteil in Deutschland
Die Entscheidung zur vollständigen Wiederholung einer Wahl ist in dieser Form einzigartig in der Bundesrepublik Deutschland.
Berlin hat im kommenden Jahr die Möglichkeit zu zeigen, dass es auch anders kann. Das ist also eine Chance, um etwas des verlorenen Vertrauens wiederherzustellen.