Stand: 7. Juli 2023, 16:55 Uhr – von Redaktion

Laut Urteil des Landgerichts Frankenthal soll Lukas V. (19) die 17-jährige Zoe im März 2020 getötet haben. Deshalb wurde er wegen Mordes und Missbrauchs an Minderjährigen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dennoch ist er seit kurzem wieder frei.
Die Tat
Der Tatverdächtige lernte Zoe im März 2020 im Internet kennen. Kurz danach verabredet sich das Mädchen aus Frankenthal (Rheinland-Pfalz) mit Lukas V. am Willersinnweiher. Laut Feststellungen des Gerichts fiel er dort direkt über Zoe her und würgte sie. Kurz darauf wird sie von einem Spaziergänger leblos aufgefunden. Nach einer Wiederbelebung wird sie mit Hirnverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert und stirbt am nächsten Tag.
Die Ermittler kommen Lukas V. rasch auf die Spur. Auf seinem Handy finden sie den Chat mit dem Opfer, darunter auch die Verabredung am Tattag. Lukas V. wird festgenommen und kommt in Untersuchungshaft.
Der Prozess
Am 21. September 2020 begann dann der Mordprozess vor dem Landgericht Frankenthal. Lukas V. wurde von diesem am 3. August 2022 wegen Mordes an der 17-jährigen Zoe zu zehn Jahren Haft verurteilt. In das Urteil floss zudem mit ein, dass er mehrfach Geschlechtsverkehr mit Mädchen unter 14 Jahren hatte.
Sein Verteidiger und die Staatsanwaltschaft gingen in Revision. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Bis der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung getroffen hat, ist Lukas V. nun wieder frei.
Die Freilassung
Das OLG Zweibrücken entschied vor kurzem, dass es dem Tatverdächtigen nicht weiter zuzumuten sei, in U-Haft zu verbleiben. Daher wurde seine Entlassung angeordnet. In der Begründung des OLG heißt es, dass in fast zwei Jahren nur 57 Verhandlungstage stattgefunden hätten. An 20 von ihnen hätte die Dauer der Sitzung nicht länger als zwei Stunden betragen.
In Deutschland gilt ein Tatverdächtiger so lange als unschuldig, bis er rechtskräftig verurteilt wird. In U-Haft sitzen somit vor dem Gesetz Unschuldige. Das sog. “Beschleunigungsprinzip” soll dafür sorgen, dass möglichst schnell ein rechtskräftiges Urteil ergeht, wenn sich der Tatverdächtige in Untersuchungshaft befindet. Das wurde hier versäumt.
Das Landgericht Frankenthal weist die Schuld von sich. Corona-Erkrankungen und der volle Terminkalender des Verteidigers seien die Gründe für die Verzögerung, antwortet das Gericht auf “Bild”-Anfrage.
Rechtlich ist es nun so, dass Lukas V. solange frei bleibt, bis das Urteil durch den Bundesgerichtshof bestätigt wurde und er eine Haftstrafe verbüßen muss.