Anschrift und Kontakt Justizvollzugsanstalt Zweibrücken
Geschlossener Vollzug:
Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken
Johann-Schwebel-Straße 33
66482 Zweibrücken
Telefon: 06332/486-0
Telefax Zentrale: 06332/486-109
eMail: jvazw@vollzug.jm.rlp.de
Bild der JVA Zweibrücken

Anstaltsleitung
Jürgen Buchholz, Regierungsdirektor
Vertretung:
Sandra Gauf, Regierungsdirektorin
Kapazität & Zuständigkeit
Haftplätze geschlossener Vollzug: 336 Haftplätze für erwachsene männliche Gefangene und 97 für erwachsene weibliche Gefangene.
Haftplätze offener Vollzug: 46 Haftplätze für erwachsene männliche Gefangene und 15 für erwachsene weibliche Gefangene.
Zuständigkeit
In der JVA Zweibrücken wird es Gefangenen ermöglicht eine Ausbildung zu machen. Dazu zählen auch gewöhnliche Ausbildungen, wie z.B. die Lehre als Schreiner.
Besuchsregelung
Besuchstermine müssen telefonisch vereinbart werden.
Telefonate
Gefangene können nur telefonieren. Sie können nicht angerufen werden.
Pakete
Gefangene in Rheinland-Pfalz dürfen keine Pakete mehr mit Nahrungs- und Genussmitteln empfangen. Ein Paketempfang mit anderen Gegenständen muss in jedem Falle vorher durch den Gefangenen beantragt werden.
Geldeinzahlungen an Gefangene
Geld für Gefangene sollte ausschließlich auf das Anstaltskonto der JVA Zweibrücken erfolgen. Die Kontodaten der Anstalt können Sie bei dieser oder Ihrem gefangenen Angehörigen/Bekannten erfragen. Es wird davon abgeraten, Geld bar in Umschlägen an die Gefangenen zu versenden oder diese in den Anstaltskasten einzuwerfen. Auch sollten Sie das Geld nicht einfach mitbringen. Gefangene dürfen grundsätzlich keinerlei Bargeld besitzen, weshalb auch eine Geldübergabe beim Besuch strikt verboten ist.
Einschätzung
Die JVA Zweibrücken ist die einzig wirklich sinnvolle Haftanstalt in Rheinland-Pfalz, da dort den Gefangenen angeboten wird, z.B. eine ganz gewöhnliche Berufsausbildung abzuschließen, die ihm für das Leben in Freiheit sehr nützlich sein kann. So kann Resozialisierung funktionieren.
Für die JVA Zweibrücken gültiges Gesetz
Landesjustizvollzugsgesetz Rheinland-Pfalz
(Quelle: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1ah8/page/bsrlpprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-JVollzGRPrahmen&doc.part=X&doc.hl=1)
Weitere Informationen dazu hier. Initiative „Recht für alle!“