JVA Mühldorf

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Anschrift:

Justizvollzugsanstalt Mühldorf
Rheinstraße 51
84453 Mühldorf am Inn

Kontakt:

Telefon: 08631/1878-0
Telefax: 08631/1878-166
eMail: poststelle@jva-mue.bayern.de

Bankverbindung:

BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM

Verwendungszweck unbedingt

  • Name und Vorname des Gefangenen
  • Geburtsdatum des Gefangenen
  • Anstaltskennung 7036 09 0062 oder JVA Mühldorf

und zusätzlich den Einzahlungszweck

zwb1“  TV-Gerät, TV-Gebühren
zwb2“  Sportkleidung
SG 1“   Sondereinkauf (Weihnachten, Ostern, weiterer Zeitpunkt)
SG 2“   Medizinische Angelegenheiten

Um die Einzahlung eindeutig zuordnen zu können, sind die Angaben unter „Verwendungszweck“ und „Einzahlungszweck“ zwingend erforderlich!

Bareinzahlungen:
Bareinzahlungen sind nicht möglich!

Dies bedeutet:

  • Bareinzahlungen werden nicht angenommen (Ausnahme: Bezahlung von Geldstrafen/Geldbußen).
  • Bargeldeinlagen im Brief stehen dem Gefangenen nicht zur freien Verfügung und werden dem Gefangenen bei der Entlassung ausbezahlt.

Anstaltsleitung

Stoiber, Leitender Regierungsdirektor

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Bild der JVA Mühldorf

Ansicht der JVA Mühldorf - Justizvollzugsanstalt.org
Bildquelle: Google Earth, GeoBasis-DE/BKG


Belegungsfähigkeit:

82 Haftplätze

Zuständigkeit:

Vollstreckung von Freiheitsstrafen

Für die JVA Mühldorf gültiges Gesetz

Download Bayerisches Strafvollzugsgesetz
(Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStVollzG/true)

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