Anschrift:
Justizvollzugsanstalt Mühldorf
Rheinstraße 51
84453 Mühldorf am Inn
Kontakt:
Telefon: 08631/1878-0
Telefax: 08631/1878-166
eMail: poststelle@jva-mue.bayern.de
Bankverbindung:
BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck unbedingt
- Name und Vorname des Gefangenen
- Geburtsdatum des Gefangenen
- Anstaltskennung 7036 09 0062 oder JVA Mühldorf
und zusätzlich den Einzahlungszweck
„zwb1“ TV-Gerät, TV-Gebühren
„zwb2“ Sportkleidung
„SG 1“ Sondereinkauf (Weihnachten, Ostern, weiterer Zeitpunkt)
„SG 2“ Medizinische Angelegenheiten
Um die Einzahlung eindeutig zuordnen zu können, sind die Angaben unter „Verwendungszweck“ und „Einzahlungszweck“ zwingend erforderlich!
Bareinzahlungen:
Bareinzahlungen sind nicht möglich!
Dies bedeutet:
- Bareinzahlungen werden nicht angenommen (Ausnahme: Bezahlung von Geldstrafen/Geldbußen).
- Bargeldeinlagen im Brief stehen dem Gefangenen nicht zur freien Verfügung und werden dem Gefangenen bei der Entlassung ausbezahlt.
Anstaltsleitung
Stoiber, Leitender Regierungsdirektor
Bild der JVA Mühldorf

Belegungsfähigkeit:
82 Haftplätze
Zuständigkeit:
Vollstreckung von Freiheitsstrafen
Für die JVA Mühldorf gültiges Gesetz
Download Bayerisches Strafvollzugsgesetz
(Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStVollzG/true)