Anschrift:
Justizvollzugsanstalt Landshut
Berggrub 55
84036 Landshut
Postanschrift:
Postfach 1472
84001 Landshut
Kontakt:
Telefon: 0871/47380-0
Telefax: 0871/47380-2000
eMail: poststelle@jva-la.bayern.de
Bankverbindung:
BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck unbedingt
- Name und Vorname des Gefangenen
- Geburtsdatum des Gefangenen
- Anstaltskennung 7036090053 oder JVA LA
und zusätzlich den Einzahlungszweck
„zwb1“ für Ausgang / Urlaub / Berufsschule
„zwb2“ für Freizeit (Einzahlung für TV-Gebühren unzulässig)
„SG 1“ Sondereinkauf (Weihnachten, Ostern, weiterer Zeitpunkt)
„SG 2“ Medizinische Angelegenheiten
“EG” für Einkauf oder TV-Leihgebühr
Um die Einzahlung eindeutig zuordnen zu können, sind die Angaben unter „Verwendungszweck“ und „Einzahlungszweck“ zwingend erforderlich!
Bareinzahlungen:
Bareinzahlungen sind ab 01.01.2015 nicht mehr möglich.
Dies bedeutet:
- Bareinzahlungen werden nicht angenommen (Ausnahme: Bezahlung von Geldstrafen/Geldbußen).
- Bargeldeinlagen im Brief stehen künftig dem Gefangenen nicht mehr zur freien Verfügung und werden dem Gefangenen bei der Entlassung ausbezahlt.
Anstaltsleitung
Wilfried Schmalzbauer
Bild der JVA Landshut

Belegungsfähigkeit:
515 Haftplätze
Zuständigkeit:
Vollstreckung von Freiheitsstrafen
Für die JVA Landshut gültiges Gesetz
Download Bayerisches Strafvollzugsgesetz
(Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStVollzG/true)