Angehöriger oder Partner wurde festgenommen – Was soll ich tun?

Stand: 7. Juli 2023, 16:56 Uhr – von Redaktion

Person in Handschellen
Pixabay / Symbolbild

Erst einmal ist es ein großer Schreck, wenn man erfährt, dass der Partner, die Tochter, der Neffe oder ein anderer Angehöriger verhaftet wurde. Wichtig ist aber dennoch: Ruhe bewahren! 

In diesem Artikel geben wir Ihnen Ratschläge, was sie tun können, wenn einer Ihrer Liebsten festgenommen wurde. 

Es gibt verschiedene Gründe, wie ein Mensch in eine Justizvollzugsanstalt gelangt und es gibt ebenso unterschiedliche Gründe, weshalb jemand verhaftet wurde. Diese schauen wir uns hier an: 

Dringender Tatverdacht – Untersuchungshaft 

In diesem Fall wurde gegen den Tatverdächtigen ermittelt. Wenn die Ermittlungsergebnisse ausreichen, um nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein Urteil zu erreichen und es wahrscheinlich ist, dass der später voraussichtlich Verurteilte in Haft muss, kann sie einen Haftbefehl erlassen. Wenn das der Fall ist, sucht die Polizei den Tatverdächtigen. Wenn er gefunden wird, wird er festgenommen. Er muss dann innerhalb von 24 Stunden einem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet dann, ob der Verdächtige in eine JVA (Justizvollzugsanstalt) verbracht wird oder ob er nach Hause gehen darf. Wird der Tatverdächtige nachmittags, abends oder nachts verhaftet, verbringt er die Zeit bis zur Vorführung beim Ermittlungsrichter in einer Zelle der Polizei. 

Stellungsbefehl missachtet 

Es gibt aber auch Fälle, in denen bereits Verurteilten eine Ladung zum Strafantritt, der sog. Stellungsbefehl, zugestellt wird. Darin steht dann, dass die betroffene Person sich am Tag X bei einer JVA melden soll, um ihre Haft anzutreten. Geschieht das nicht, wird der bereits vorkliegende Haftbefehl vollstreckt. Nach der Verhaftung wird der Verurteilte meist direkt in die zuständige Justizvollzugsanstalt verbracht. 

Festnahme als Beschuldigter (U-Haft) 

Beides sind zwar Verhaftungen, doch es gibt große Unterscheide. Im ersten Fall ist der Betroffene meist geschockt und überrascht. Selbst dann, wenn er wusste, dass gegen ihn ermittelt wird. Er wird plötzlich aus dem Leben gerissen und eingesperrt. Sein bisheriges Leben, wie er es kennt, ist erst einmal vorbei. Hinzu kommt die Ungewissheit, nicht zu ahnen, ob und wie lange er in Haft bleibt. In diesem Falle ist es besonders wichtig, dass der Verhaftete Unterstützung von seiner Familie und seinen Freunden bekommt. 

Was können Sie in diesem Fall tun? 

Eventuell konnte der Verhaftete Sie anrufen. Dann wissen Sie wahrscheinlich, in welche JVA er gebracht wurde. 

1. Organisieren Sie ihm einen Anwalt. Im besten Fall ist dieser schon beim Termin beim Haftrichter anwesend. 

2. Falls die Person in U-Haft gebracht wird, suchen Sie hier das entsprechende Gefängnis raus: 

Liste aller JVAs in Deutschland, sortiert nach Bundesländern

Wenn Sie nicht wissen, wo er inhaftiert wurde, rufen Sie die Polizeidienstelle an, die für seine Verhaftung zuständig ist. 

3. Rufen Sie bei der JVA an und fragen Sie:
 

  • ob Sie ihm Kleidung und eventuell andere Gegenstände bringen dürfen (für Untersuchungsgefangene gilt die Unschuldsvermutung). Das Tragen privater Kleidung ist vielerorts erlaubt. 
  • wie Sie ihm Geld einzahlen können. 
  • wann Sie ihn besuchen können. 
  • wie sie ihn postalisch erreichen können. 
  • was Sie tun können, dass der Gefangene telefonieren kann. 

Post kann die Person meist gleich empfangen. Schreiben Sie ihm, dass Sie für ihn da sind und ihn schnellstmöglich besuchen werden. Das beruhigt die Gefangenen ungemein, denn Sie wissen zum einen, dass Sie Bescheid wissen und zum anderen, dass sie nicht alleine sind. Denn genau so fühlt sich ganz besonders ein frisch Verhafteter: allein. 

Verhaftung als Verurteilter (Strafhaft) 

Im zweiten Fall sieht es anders aus. Durch die Verurteilung und den Stellungsbefehl weiß der Betroffene, dass er in Haft muss. Der Schreck ist also deutlich kleiner. Überrascht wird er kaum sein. Dennoch ist eine Verhaftung alles andere als schön. Auch in diesem Fall braucht der Gefangene Ihre Unterstützung. 

Wie können Sie ihm helfen? 

1. Suchen Sie hier das entsprechende Gefängnis raus: 

Liste aller JVAs in Deutschland, sortiert nach Bundesländern

2. Rufen Sie bei der JVA an und fragen Sie:
 

  • wie Sie ihm Geld einzahlen können. 
  • wann Sie ihn besuchen können. 
  • wie sie ihn postalisch erreichen können. 
  • was Sie tun können, dass der Gefangene telefonieren kann. 

Auch hier ist es sinnvoll, dem Gefangenen zu schreiben, dass er nicht alleine ist.

Sie werden die Zeit gemeinsam überstehen. Halten Sie durch!

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