Anschrift:
Justizvollzugsanstalt Weiden
Almesbacher Weg 2
92637 Weiden i. d. OPf.
Kontakt:
Telefon: 0961/38821-0
Telefax: 0961/38821-180
eMail: poststelle@jva-wen.bayern.de
Bankverbindung:
Geldeinzahlungen für Gefangene:
Einzahlungen müssen ausschließlich bargeldlos auf das Konto der Justizvollzugsanstalt Weiden i. d. OPf. erfolgen.
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC/Swift: BYLADEMM
Auf dem Überweisungsformular ist als Verwendungszweck anzugeben:
- Name und Vorname des Gefangenen
- Geburtsdatum
- Bst. 7036 09018-8
- Zweck der Einzahlung (SG1, SG2, ZEG oder EG)
Für Untersuchungsgefangene ist die Angabe des Zwecks der Einzahlung nicht erforderlich.
Bei Strafgefangenen sind folgende Einzahlungen möglich:
SG1 = Sondergeld 1 (früher Paketersatzeinkauf)
SG2 = Sondergeld 2 (für medizinische Zwecke)
ZEG = zweckgebundenes Eigengeld
Ohne die Bezeichnung “SG1, SG2, ZEG” wird das Geld als Eigengeld gebucht.
Dreimal im Jahr kann der Gefangene vom Sondergeld 1 (SG1) einkaufen:
- Ostern
- Weihnachten
- zu einem vom Gefangenen frei zu bestimmenden Zeitpunkt zu den jeweils festgesetzten Beträgen.
Zweckgebunden eingezahltes Geld (ZEG) kann nur für den Kauf von Sportartikeln, Bastelmaterial, Radio- und Fernsehgeräten sowie Postwertzeichen verwendet werden. Ferner steht dieses Geld ggf. für Ausgang/Urlaub zur Verfügung.
Bareinzahlungen sind nicht möglich.
Dies bedeutet:
- Bareinzahlungen werden in der JVA Weiden i. d. OPf. nicht angenommen (Ausnahme: Bezahlung von Geldstrafen/Geldbußen).
- Bargeldeinlagen im Brief stehen dem Gefangenen nicht zur freien Verfügung und werden dem Gefangenen erst bei der Entlassung ausbezahlt.
Anstaltsleitung
Wilfried Schmalzbauer
Bild der JVA Weiden
Belegungsfähigkeit:
102 Haftplätze
Zuständigkeit:
Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft an männlichen Gefangenen
Für die JVA Weiden gültiges Gesetz
Download Bayerisches Strafvollzugsgesetz
(Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStVollzG/true)